Bauernstand

Der Bauernstand (auch die Bauernschaft, das Bauerntum) besteht aus Eigentümern oder Pächtern, die als Hauptberuf selbständig einen landwirtschaftlichen Familienbetrieb betreiben. Im geschichtlichen Kontext unterscheidet sich unfreies und freies Bauerntum.

 

Aufgabe

 

Die Aufgabe des Bauernstands ist die Gewinnung von Lebensmitteln, (Mittel zum Leben sind Nahrungsmittel, Kleidung, Energie (vormals als Brennstoff und Zugkraft, heute als nachwachsender Rohstoff in verschiedenen Formen)) (Landwirtschaft). Das Bauerntum ist nicht nur ein Berufsstand, sondern für manche eine Lebensform. Das Bild des unabhängigen, organisch gewachsenen, religiös gebundenen Bauerntums ist von der Romantik bis heute in der Auseinandersetzung mit den Problemen der industriellen Gesellschaft idealisiert worden. Mit der Landwirtschaft in Folge ergibt sich die dazu gehörende Kulturlandschaft, die heute zunehmend auch durch Industrie und Gewerbe geprägt wird.

 

Größe der Güter und Betriebe

 

In manchen Gegenden unterscheidet man auch heute noch nach der Betriebsgröße Vollbauern (Vollspänner, Hufner, Einsassen) und Halbbauern (Halbspänner, Halbhufner).

  • Großbäuerliche Betriebe verfügen über 80 Hektar und mehr Land,

  • mittelbäuerliche Betriebe verfügen über 20 bis 80 Hektar Land und

  • kleinbäuerliche über weniger als 20 Hektar Land.

Die Betriebsgröße allein sagt allerdings wenig über die wirtschaftliche Größe eines Betriebes aus, da dazu auch Kriterien wie Bodenqualität, Wasservorkommen, Witterungsbedingungen und andere Faktoren hinzugerechnet werden müssen und diese im deutschsprachigen Raum höchst unterschiedlich sind. Für eine wirtschaftlich sinnvolle Bearbeitung ist außerdem die Größe der jeweiligen Einzelflächen von Bedeutung.

 

Kleinere Bauernbetriebe reichen für eine Selbstversorgung oft nicht mehr aus; ihre Besitzer (Kossäten, Büdner, Hüttner, Häusler, Arbeiter) sind auf einen Nebenberuf angewiesen. Größere Betriebe sind Gutswirtschaften. - Für die historische Entwicklung dieser Betriebsgrößen und Bezeichnungen siehe den folgenden Abschnitt und unter ländliche Sozialstruktur. [Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Bauernstand (2012)]

Bauer / Landwirt

Landwirt oder Bauer (von Mhd. „gebure“: Mitbewohner, Nachbar, Dorfgenosse) ist ein Beruf der Landwirtschaft, der mit der zielgerichteten Herstellung pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse auf einer zu diesem Zweck bewirtschafteten Fläche, wirtschaftlich betrachtet mit einem Bereich der Urproduktion befasst ist.

Zu den Begriffen Landwirt und Bauer

 

Landwirt ist eine allgemeine neuzeitliche Bezeichnung für einen Beruf, gebildet aus Landbau (mit Land im Sinne „Landschaft“ oder „Boden“) und Wirt „Wirtschafter“, „Hauswirt“, „Ökonom“. Ein Vollerwerbslandwirt betreibt Landwirtschaft als Hauptberuf und erzielt dabei mindestens 84,68 % seines Einkommens aus der Landwirtschaft, Zuerwerbslandwirte dagegen haben noch einen weiteren Beruf, den sie ausüben, haben aber mehr als 50 % ihres Einkommens aus der Landwirtschaft, während der Anteil des landwirtschaftlichen Einkommens bei Nebenerwerbslandwirten unter 50 % liegt.

 

Der Begriff Bauer wird aus geschichtlicher Sicht wie folgt definiert: „Bauer ist seit dem ausgehenden Frühmittelalter der Angehörige des weder ritterliche Aufgaben wahrnehmenden noch bürgerliche Gewerbe treibenden untersten Standes der nach Berufsständen gegliederten Gesellschaft, dem nach Aussonderung der Ritter und Bürger allein das Betreiben von Landwirtschaft verblieb.“[1][2]

 

Schon althochdeutsch ist pûr überliefert, das verwandt ist mit gipûr, Pl. gipûrâ „Mitbewohner, Dorfgenosse“ oder pûari, Pl. pûarrâ „Landmann“, „Landvolk“[3], ferner in Nähe steht zu pûr, bûr „Bau, Heim, Wohnstatt“[4], neuhochdeutsch Bauer „Nest, Käfig“, aber im Dialekt auch „Lagerraum“ oder „Kammer“. In diesem Zusammenhang ist Bau, ahd. , allgemein die bewirtschaftende Tätigkeit – wie in Feldbau, Obstbau, Weinbau, synonym zu lateinisch cultura „Kultivierung“.[5]

 

Später wird Bauer zur Standesbezeichnung (Bauernstand, „Mitglied der Bauernschaft“). Regional sind noch weitere Unterscheidungen bekannt: Ackermann, Vollbauer, Halbbauer, Vollspänner, Halbspänner, Kossäte oder Köt(h)ner, Hintersiedler, Häusler oder Büdner. Diese Bezeichnungen waren Ausdruck einer Hierarchie im Sozialsystem der dörflichen Gemeinschaft und beziehen sich meist auf die Grundgröße oder den Rang der Landwirtschaft.

 

Das Wort Bauer drückt auch eine Lebensweise aus (Ackerbauer und Viehzüchter). Der Bewohner der Großstadt verwendet die Bezeichnung Bauer zumeist für alle Menschen, die irgendwie in Land- oder Viehwirtschaft arbeiten. Landwirt ist die neuere, moderne Bezeichnung, aber nicht allgemein gebräuchlich.

 

Sprachlich wird weder beim Landwirt noch beim Bauern zwischen Landbestellung (Landbau) und der Ausführung von Viehzucht unterschieden. In Österreich gibt es aber umgangssprachlich die Ausdrücke Hörndlbauern (Schwerpunkt Viehzucht) und Körndlbauern (Schwerpunkt Ackerbau).


Weitere Formen sind:

  • Bergbauer ist – wie „Bauer“ selbst – ursprünglich eine soziologische Bezeichnung und wird in diesem Sinne in der Ethnologie gebraucht. Heute ist der Bergbauer im Alpenraum über Erschwerniszonen aber primär rechtlich abgesichert, nur eine besonders arbeitsaufwändige Lage der Gründe (in Österreich etwa nach dem Berghöfekataster)[6] rechtfertigt eine Einstufung zum Bezug eines Bergbauernzuschusses (heute EU-weit Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten und nationale Beihilfe)[7]

  • Biobauer bezog sich ursprünglich auf eine Anbauweise (biologische/ökologische Landwirtschaft), ist heute in Österreich aber auch Berufsbezeichnung für eine Berufspezialisierung.

  • Diplomlandwirt war bis 1971 ein akademischer Grad, der an deutschen Landwirtschaftlichen Hochschulen und Landwirtschaftsfakultäten deutscher Universitäten erworben werden konnte.

  • LPG-Bauern waren in der DDR die Mitglieder einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft.

  • Neubauern sind Personen, welche im Zuge der Bodenreform (Deutschland nach 1945) Neubauernstellen erhielten.

  • Der Verwaltungslandwirt ist eine meist agrarwissenschaftlich ausgebildete Person, die im staatlichen Auftrag handelt oder in landwirtschaftsnahen Verbänden Beratungsaufgaben wahrnimmt.

  • Als Wehrbauern bezeichnet man Landwirte, die in Grenzgebieten durch entsprechende staatliche Maßnahmen angesiedelt werden.

Berufsbild

 

Aufgaben

 

Hauptaufgabe eines Landwirts ist die Erzeugung von Agrarprodukten, wie Nahrungsmitteln pflanzlicher und tierischer Herkunft, daneben auch Erzeugung von nachwachsenden Rohstoffen und Lieferant von Energie (z. B. Rapsöl, Biogas). Diese Betätigung umfasst auch Management und Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes, einschließlich kleinbäuerlicher Forstwirtschaft (Kleinwald).

 

Früher war der Beruf körperlich sehr schwer, Arbeitszeiten von bis 14 Stunden in den Monaten der Haupternte waren und sind immer noch üblich.

 

Tätigkeitsbereiche

 

  • Pflanzenproduktion: Getreide- und Maisanbau, Hackfruchtanbau (bspw.: Zuckerrüben, Kartoffeln), Ölfrüchteanbau (z. B.: Raps), Hülsenfrüchteanbau (bspw.: Erbsen, Ackerbohnen), Ackerfutterbau (z. B.: Kleegras, Silomais), Grünlandbewirtschaftung, Obstbau sowie Weinbau („Winzer“)

  • Tierproduktion: Milchviehhaltung, Rinderaufzucht oder Rindermast, Sauenhaltung und Ferkelerzeugung, Schweineaufzucht oder Schweinemast, Legehennenhaltung, Geflügelaufzucht oder Geflügelmast, Schafhaltung, Pferdehaltung

  • Agrarenergie/Energieproduktion (Energiewirt): Anbau von Biomasse und ihre energetische Verwertung, Windkraft, Photovoltaik. Viele Landwirte sind dabei gleichzeitig Rohstoffproduzenten und Betreiber von Kraftwerken (z. B.: Biogasanlagen), deren Stromeinspeisung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet wird bzw. von Kraftstoffen wie Pflanzenöl, Biodiesel oder Bioethanol.

[Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Landwirt (2012)]

 

Einzelnachweise

 

  1. Geschichtliche Grundbegriffe. Band 1,Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland. Hrsg. v. Otto Brunner, Werner Conze und Reinhart Koselleck. Stuttgart: Klett-Cotta 1972 ff.

  2. Reinhard Wenskus, Herbert Jankuhn und Klaus Grinda (Hrsg.): Wort und Begriff "Bauer" Zusammenfassender Bericht über die Kolloquien der Kommission für die Altertumskunde Mittel- und Nordeuropas. Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften in Göttingen, Philologisch-Historische Klasse -- 3. Folge, Nr. 89. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1975, ISSN 3525823622, S. 262.

  3. Eintrag BAUER, m. agricola, colonus, rusticus. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. Leipzig 1854–1960 (dwb.uni-trier.de)

  4. Eintrag BAUER, m. cubile, cubiculum, cavea, habitatio. In: Grimm: Deutsches Wörterbuch. (dwb.uni-trier.de)

  5. Eintrag BAU, m. cubile, aedificium, cultura, rus 5) das altn.n. und 6) das ahd. pû, mhd. bû In: Grimm: Deutsches Wörterbuch. (dwb.uni-trier.de)

  6. Einteilung erfolgt in Zonen / Berghöfekataster. In: Unsere Bergbauern. Lebensministerium II/5, 28. Dezember 2004, abgerufen am 8. Juni 2008.

  7. Bewirtschaftungserschwernisse werden abgegolten. In: Unsere Bergbauern. Lebensministerium II/5, 14. Dezember 2004, abgerufen am 8. Juni 2008.

Suche:

  • Lercher in Dornstetten, Kaufbeuren
  • Jocher in Epfach

Cold Case: Agnes Doschek

 

Fotos der Gräber von

  • Doschek (Peißenberg)
  • Widmann (Landsberg, Thaining)
  • Jocher (Epfach, Hohenpeißenberg, Peiting)
  • Lercher (Asch, Dornstetten, Peißenberg)